Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
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Einkommensteuer: Praxisgebühren sind außergewöhnliche Belastung

Praxisgebühren sind keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und daher nicht als Sonderausgaben, sondern - wie zusätzliche Krankheitskosten - als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen.

Krankenversicherung für Kinder als Sonderausgabe

Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Steuerzahler ihre Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 in voller Höhe absetzen.

Privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristig im Betriebsvermögen gehaltener Immobilie

Für Grundstücke, die mehr als zehn Jahre im Privatvermögen gehalten wurden, können Sie den Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmen. Gehörte Ihnen das Grundstück allerdings nur für eine kurze Zeit, möchte auch das Finanzamt am Wertzuwachs beteiligt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Kein Besteuerungsrecht Deutschlands für im Ausland steuerfreie Einkünfte

Einkünfte, die nach einem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei sind und für die das Ausland auf eine Besteuerung verzichtet hat, bleiben nach Ansicht des Finanzgerichts München (FG) steuerfrei.

Steuerermäßigung durch Gewerbesteuermessbetrag: Feststellung für alle Mitunternehmer notwendig

Sofern Sie Mitunternehmer einer Gesellschaft sind, können Sie Ihren Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Gesellschaft auf Ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen.