Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

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Doppelte Haushaltsführung: Fahrtkosten richtig ansetzen

Sowohl Arbeitnehmer als auch selbständige Unternehmer bzw. deren Steuerberater können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn sie außerhalb des Orts, in dem sie ihren einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und dort - zumindest in der Woche - auch wohnen.

Keine Anrechnung der Gewerbesteuer für GmbH-Gesellschafter

Unternehmer können den festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrag des Unternehmens bis zum 3,8fachen auf die tarifliche Einkommensteuer anrechnen lassen. So wird eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer weitgehend verhindert.

Steuerberater in Bonn: Einspruch für Fahrtkosten bei Dienst- und Geschäftsreisen

Kosten, die anlässlich einer Dienst- oder Geschäftsreise mit dem Pkw anfallen, können Arbeitnehmer und Selbständige als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Abschreibung (AfA) bei Mietereinbauten

Wenn ein gewerblicher Mieter auf eigene Rechnung Umbaumaßnahmen in den Mieträumen vornimmt, muss er diese in seiner Bilanz als materielle bewegliche Wirtschaftsgüter aktivieren, da er als deren wirtschaftlicher Eigentümer eingestuft wird.

Steuerberater in Bonn informiert: Geschenke an Kunden

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kundengeschenken ist von der Einhaltung einiger Regelungen abhängig, auf die wir als Steuerberater im Folgenden hinweisen: