Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
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Archiv

Badekur keine außergewöhnliche Belastung

Reise- und Aufenthaltskosten für eine Badekur sind keine Krankheitskosten und somit nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn der Kurgast dem Finanzamt die Notwendigkeit der Kur nicht hinreichend nachweist.

Einkommensteuer: Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Lebenspartner?

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind den Ehegatten im Erb- und Familienrecht sowie in vielen anderen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nahezu gleichgestellt (z.B. bei dem Unterhalt, der Versorgung und dem Vermögensausgleich im Fall einer Trennung). Das gilt jetzt auch bei der Erbschaft- und Schenkung- sowie der Grunderwerbsteuer.

Immobilien im Betriebsvermögen: Passivierung zu viel vereinnahmter Mieten?

Falls bei Ihnen zu viel vereinnahmte Entgelte aus Miet- oder Nutzungsverträgen aufgelaufen sind und haben Sie mit Ihrem Mieter vereinbart, das Guthaben nicht sofort zu erstatten, sondern mit kommenden Zahlungen zu verrechnen?

Unternehmensbesteuerung: Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei Vermietung des Betriebsgrundstücks

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater informieren wir über eine Steuergestaltungsmöglichkeit im Rahmen des Unternehmensverkaufs.

Steuerberatung bei Kapitaleinkünften: Anrechnung von Quellensteuer bei Auslandsdividenden

Die Ausschüttung von Dividenden einer Kapitalgesellschaft an Ihre Mutterkapitalgesellschaft hat die Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zur Folge. Allerdings kann die Mutterkapitalgesellschaft diese auf ihre eigene Steuerlast anrechnen.