Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es das Grundgesetz verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein vergleichbarer Anspruch auf Auszahlung eines Soli-Guthabens nach einer anderen Vorschrift besteht.