Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Archiv

Solaranlagen bei Privatgebäuden: Hinweise des Steuerberaters zum Vorsteuerabzug

Der BFH hat sich in drei Urteilen zu den grundsätzlichen Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Fotovoltaikanlage geäußert. Danach ist der private Betreiber insoweit als Unternehmer tätig und damit grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer berechtigt, soweit er den erzeugten Strom an einen Energieversorger liefert.

GmbH-Geschäftsführer: Festvergütung umsatzsteuerpflichtig

Für GmbH-Geschäftsführer kann sich je nach Konstellation die Umsatzsteuerpflicht auf ihre Vergütung ergeben.

Programmfehler bei Nutzung von handelsüblicher Steuersoftware

Steuerpflichtige nutzen zunehmend Steuersoftware, um ihre Einkommensteuererklärungen ohne Hilfe des Steuerberaters selber anzufertigen. Was aber passiert, wenn die Software fehlerhaft ist?

Umsatzsteuer: Differenzbesteuerung nur für Wiederverkäufer

Das Bundesministerium der Finanzen schließt sich der Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der Differenzbesteuerung an. Die Differenzbesteuerung ermöglicht es Unternehmern, die häufig Waren ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit - also beispielsweise von privaten Verkäufern - einkaufen, lediglich ihre Marge der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Firmen-Pkw: 1%-Regelung gilt auch bei hohen Rabatten

Die Privatnutzung eines betrieblichen Wagens und bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Arbeitnehmer und Selbständige für jeden Monat mit 1% des inländischen Listenpreises zuzüglich der Kosten für eventuelle Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer ansetzen.