Das Bundesministerium der Finanzen schließt sich der Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der Differenzbesteuerung an. Die Differenzbesteuerung ermöglicht es Unternehmern, die häufig Waren ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit - also beispielsweise von privaten Verkäufern - einkaufen, lediglich ihre Marge der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.