Die Veräußerung von GmbH-Anteilen in Form des damit erzielten Gewinns ist im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern, sofern der Gesellschafter
• innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war (sogenannte wesentliche Beteiligung) und
• das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung innehatte, das heißt, die mit der Beteiligung verknüpften Rechte auch ausüben konnte.