Anteilseigner, die ihren GmbH-Anteil veräußern, müssen aufgrund des Teileinkünfteverfahrens den Veräußerungspreis bei der Berechnung des Verkaufsgewinns nur zu 60 % ansetzen. Im Gegenzug sind allerdings auch die Anschaffungskosten der Beteiligung und die Veräußerungskosten nur zu 60 % mindernd zu berücksichtigen.