Erzielen Sie einen Veräußerungsgewinn über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, unterliegt dieser nicht der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern Ihrem individuellen Einkommensteuertarif von bis zu 45 %, wenn entweder die Gesellschaft oder Sie selbst Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist getätigt haben.