Führen Sie mit Ihrem Ehegatten ein gemeinsames Konto? Dann wird Sie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sicherlich interessieren. Die Bundesrichter entschieden, dass die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute eine sogenannte freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten darstellen kann, die der Schenkungsteuer unterliegt.