Wenn Sie mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach Strom produzieren und diesen gegen Entgelt ins öffentliche Netz einspeisen, werden Sie damit aus steuerlicher Sicht zu einem Unternehmer. Das hat unter anderem den Vorteil, dass Sie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die Sie im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlage an andere Unternehmer zahlen, als sogenannte Vorsteuer abziehen können.