Als Steuerberater in Bonn vertreten wir eine Reihe von Familiengesellschaften, deren Vermögenswerte im Wesentlichen aus Immobilien bestehen. Ändert sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist Grunderwerbsteuer zu entrichten.