Schuldzinsen einer Immobilienfinanzierung, die während der Bauphase anfallen, werden als Bauzeitzinsen bezeichnet. Wann diese die Herstellungskosten eines Vermietungsobjekts und damit die Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung erhöhen dürfen, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) untersucht.