Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Für Wirtschaftsjahre ab 2008 können Sie die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen nicht mehr als Betriebsausgaben abziehen. Dass diese Regelung nicht verfassungswidrig ist, hat das Finanzgericht Hamburg (FG) Anfang dieses Jahres bestätigt. Allerdings wurde gegen sein Urteil mittlerweile Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinunternehmer

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein deutscher Autohändler lieferte mehrere Fahrzeuge an einen österreichischen Abnehmer. Bei diesem handelte es sich jedoch um eine Scheinfirma, die in Österreich weder ein Büro noch einen Lagerplatz für die Fahrzeuge hatte. Tatsächlich nahm ein anderer Unternehmer die Fahrzeuge ab und brachte sie direkt nach Ungarn.

Steuerberater in Bonn für Erbschaftsteuer: Pflegefreibetrag nutzen

Häufig übersehen: Neben dem persönlichen Freibetrag - je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 € und 500.000 € - bleibt bei der Erbschaftsteuer ein Erwerb bis zu weiteren 20.000 € steuerfrei, wenn der Erbe dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Dann ist das Erbe bzw. das Vermächtnis als angemessene Entlohnung anzusehen.

Investitionsabzugsbetrag für Existenzgründer

Zum Jahresende kann eine Beratung durch Ihren Steuerberater im Hinblick auf den Investitionsabzugsbetrag sinnvoll sein. Kleine und mittlere Unternehmen können auf diesem Weg die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Anschaffung vorverlegen.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Türöffnerregelung zur Bescheidänderung

Stellt das Finanzamt bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) eine verdeckte Gewinnausschüttung fest und ändert es infolgedessen den Steuerbescheid der Gesellschaft, kann auch der Steuerbescheid des Gesellschafters geändert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese „Türöffnerregelung“ kürzlich in einem Verfahren über die Aufhebung der Vollziehung einem genaueren Blick unterzogen.