Unternehmern, die ihren Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf ihre Kinder übertragen wollen, bietet das Einkommensteuergesetz die Möglichkeit einer steuerneutralen Übertragung. Dann dürfen die Buchwerte fortgeführt werden, so dass es nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt.