Die Finanzverwaltung geht zunehmend dazu über, geänderte Steuervorschriften in allen noch nicht bestandskräftigen Bescheiden mit der Begründung anzuwenden, es handele sich nur um eine Klarstellung der alten Rechtslage. Mit dieser Maßnahme hebelt er für Steuerzahler günstige Urteile des Bundesfinanzhofs im Nachhinein wieder aus.