Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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53129 Bonn
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Revision/Nichtzulassungsbeschwerde: Fristversäumnis bei verspätetem Fax

Ein Steuerberater sollte eine Frist nicht bis zur letzten Sekunde ausschöpfen. Dies zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH): Im Urteilsfall hatte die Klägerin bis zum 13.08.2012 Zeit, ihre Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein finanzgerichtliches Urteil zu begründen. Nach den Aufzeichnungen des Faxgeräts beim BFH gingen die ersten vier Seiten der insgesamt 21-seitigen Begründung am 13.08.2012 bis 23:59 Uhr ein. Der Empfang des gesamten Dokuments war wegen technischer Störungen des Sendegeräts erst am Folgetag um 00:12 Uhr abgeschlossen.

GmbH Mantelkauf: Schädlicher Beteiligungserwerb

Die sogenannte Mantelkaufregelung soll die missbräuchliche Verlustnutzung bei Kapitalgesellschaften verhindern, die dann eintritt, wenn eine leere „GmbH-Hülle“ mit Verlustvortrag erworben und mit einem eigenen, gewinnbringenden Geschäft belebt wird. Der Missbrauch besteht in diesem Fall darin, dass der Verlust der GmbH, der durch das alte Geschäftsgebaren entstanden ist, nun mit dem Gewinn des neuen Betriebs verrechnet wird.

Steuerberater bei Kapitaleinkünften: Anforderung an Steuerberscheinigungen

Inländische Kreditinstitute müssen ihren Kunden auf Verlangen eine Steuerbescheinigung über ihre Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom tatsächlichen Steuerabzug. Auch die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung entbindet davon nicht. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt neue Muster für die Steuerbescheinigungen veröffentlicht und ausführlich zum Umfang der nötigen Angaben Stellung genommen:

Steuerberater in Bonn für Vermeiter: Jahrelanger Leerstand führt zu Problemen

Für Hauseigentümer kann es durchaus reizvoll sein, einzelne Wohneinheiten ihres selbstbewohnten Hauses steuerlich dem Vermietungsbereich zuzuordnen. Denn in diesem Fall können sie die Kosten des Hauses (Grundsteuer, Abschreibung, Schuldzinsen etc.) anteilig als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Diese Zuordnung ist allerdings nur möglich, wenn der Eigentümer seine Absicht zur Einkünfteerzielung auch nachweisen kann. Insbesondere bei jahrelangem Leerstand der Wohneinheiten ist ein solcher Nachweis schwer zu führen.

Verkauf von GmbH-Anteilen: Einkommensteuer auf wesentliche Beteiligungen

Sind Sie an einer Kapitalgesellschaft zu 1% oder mehr beteiligt? Dann hat Ihnen Ihr Steuerberater sicher mitgeteilt, dass Sie den Erlös aus einem etwaigen Anteilsverkauf als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen, sofern sich die Beteiligung in Ihrem Privatvermögen befindet.