Als Erbe können Sie unter anderem die folgenden Kosten als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb (= Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer) abziehen:
• Private Schulden des Erblassers
• Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen
• Kosten für die Bestattung und ein angemessenes Grabdenkmal
• Kosten, die dem Erben unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen