Planen Sie eine größere Investition und hätten Sie vor der endgültigen Entscheidung gern Planungs- und Dispositionssicherheit, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung des konkreten, noch nicht verwirklichten Sachverhalts stellen. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung Ihres Plans erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann.