Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
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Steuerberater in Bonn für Apotheken: Betriebsprüfung darf nicht alle Unterlagen einsehen

Apotheken, die ihren Gewinn freiwillig durch Buchführung und Bilanz ermitteln, sind nicht verpflichtet, dem Finanzamt Zugriff auf ihre computergesteuert geführten Dateien mit einzeln aufgezeichneten Barverkäufen zu gewähren, wenn die baren Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt sind. Das wurde jetzt vom FG Münster (FG) in einem aktuellen Urteil zu einem selbständigen Apotheker entschieden. Pauschale Hinzuschätzungen wegen der Verweigerung der Vorlage dieser elektronischen Aufzeichnungen sind daher auch nicht zulässig.

Organschaft: Verlustübernahmeklausel in Ergebnisabführungsvertrag

Für den Steuerberater/Rechtsanwalt ist die Organschaft u. U. ein effektives Gestaltungsmittel. Mittels einer Organschaft können zum Beispiel Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen des Anteilseigners aus dessen eigenen Einkünften verrechnet werden. Ohne die Organschaft wären die Verluste in der Organgesellschaft konserviert. Ergebnisabführungsverträge sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft.

Revision vor dem BFH: Steuerberater/Rechtsanwalt zwingend notwendig

Bei einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH), müssen Sie sich durch einen Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt oder Steuerberater) vertreten lassen. Nach einem aktuellen BFH-Beschluss ist dieser Vertretungszwang nicht erfüllt, wenn der Mandant und der Rechtsanwalt/Steuerberater eine Beschwerdebegründung gemeinsam verfasst haben.

Rechtsanwalt für Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Vorgehen der Finanzverwaltung

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Bonn kennen wir die Vorgehensweise aufgrund der internen Anweisungen der Finanzämter im Umgang mit Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung. Dies ist notwendig, um mit dem Finanzamt auf Augenhöhe zu arbeiten und unsere Mandanten bestmöglich zu beraten.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Ein weiteres Jahr in der Verjährung

Kurz nach dem Jahreswechsel geht die Taktik für den Steueranwalt und viele Mandanten auf, die aufgrund der Verjährungsregeln im Steuerstrafrecht das Ende von 2013 bewusst haben verstreichen lassen, um jetzt ihre Selbstanzeige beim Finanzamt abzugeben. Damit werden nicht nur Steuern sondern in vielen Fällen auch erhebliche Zinsen gespart.