Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhalten, dürfen Sie diesen Betrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter die Steuerbegünstigung gewähren. Gegenüber den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen aus 2004 und 2011 ergeben sich insbesondere folgende Neuerungen: