Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren mit 2,04 % bekanntgegeben. Dieser Prozentsatz ist bei der Ermittlung von Unternehmenswerten im laufenden Jahr 2013 anzuwenden. (Bei Erbschaften und Schenkungen in 2012 betrug der Basiszins 2,44 % und in 2011 noch 3,43 %.)