Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

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Schenkung von Aktien oder GmbH-Anteilen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder eines GmbH-Gesellschaftsanteils müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung als wesentlich galt.

Steuerberaterkosten: Neue Gebührenverordnung ab 2013

Nach über 14 Jahren wurden die Gebühren der Steuerberater erstmals wieder reformiert.

Körperschaftsteuer auf Stillhalterprämie

Veräußert eine Kapitalgesellschaft eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit. Im Gegenzug ist ein Veräußerungsverlust nicht abzugsfähig.

Gesellschafterdarlehen GmbH: Vorweggenommene Anschaffungskosten

Verkaufen Sie Anteile an einer GmbH oder wird die Gesellschaft insolvent, wird der erlittene Verlust bei Ihren gewerblichen Einkünften zu 60 % berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass Sie als privater Gesellschafter zu mindestens 1 % an der GmbH beteiligt waren (wesentliche Beteiligung).

Teilbetriebsveräußerung durch Steuerberater

Veräußern Sie als Freiberufler einen selbständigen Teil Ihres Vermögens (Teilbetrieb), unterliegt der Gewinn einem ermäßigten Steuersatz. Sind Sie bei der Veräußerung mindestens 55 Jahre alt oder berufsunfähig, können Sie sogar einen Steuerfreibetrag von bis zu 45.000 € beanspruchen.