Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

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Einkommensteuer Verlustrücktrag: Steuersparpotential soll verdoppelt werden

Durch ein Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 € auf 1 Mio. € nahezu verdoppelt werden (für zusammenveranlagte Ehegatten gilt der zweifache Betrag). Damit können beispielsweise Selbständige und Vermieter hohe Einmalverluste besser geltend machen.

Steuerliche Liebhaberei bei Freiberuflern

Stellt das Finanzamt Liebhaberei fest, weil sich ein Minus dauerhaft fortsetzt, ohne dass entsprechende Gegenreaktionen ergriffen würden, lassen sich die erwirtschafteten Verluste nicht von der Steuer absetzen.

Bilanzierungserleichterungen für kleine Gesellschaften geplant

Kleine Einzelkaufleute waren durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2009 unter bestimmten Voraussetzungen von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit worden. Kleinstbetriebe als Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen - wie die klassische GmbH & Co. KG - unterliegen dagegen derzeit noch umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung.

GmbH Steuerberater in Bonn: Gesellschaftsvertrag präzise formulieren

Viele mittelständische Unternehmen - häufig familiengeführt - entscheiden sich, ihre Firma als GmbH zu führen - sei es, um die Haftung zu begrenzen oder um zu expandieren. Doch es genügt hierbei nicht, einfach den Firmennamen zu ändern. Vielmehr ist es erforderlich, eine GmbH zu gründen und das Einzelunternehmen in diese GmbH einzubringen.

Gewerbesteuer bei mehreren Filialen

Betreiben Sie als Einzelunternehmer mehrere Filialen? Dann kann sich die Frage ergeben, ob das Jahresergebnis für die Gewerbesteuer zusammengerechnet oder getrennt betrachtet wird.