Bei Kapital- und Personengesellschaften kommt es immer wieder zu Umstrukturierungen wie beispielsweise zur Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung oder Aufspaltung. Da der Sitz oder die Geschäftsleitung der neuen Firma bzw. des Einzelunternehmens häufig in einem anderen Bezirk oder Bundesland liegt und die alte Gesellschaft nicht mehr existiert, ändert sich die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter oft. Diese örtliche Zuständigkeit ist in der Abgabenordnung folgendermaßen geregelt: