Für Reiseleistungen, die der Reiseunternehmer gegenüber einem privaten Endverbraucher erbringt, gilt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Besteuerung, die sogenannte Margenbesteuerung. Diese Sonderregelung gilt auch für einen Reiseunternehmer, der lediglich als Vermittler auftritt.