Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

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Steuerberatung bei Reiseunternehmen: Die Margenbesteuerung

Für Reiseleistungen, die der Reiseunternehmer gegenüber einem privaten Endverbraucher erbringt, gilt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Besteuerung, die sogenannte Margenbesteuerung. Diese Sonderregelung gilt auch für einen Reiseunternehmer, der lediglich als Vermittler auftritt.

Umsatzsteuerbefreiungen bei Krankenhäusern/Kliniken

Als Steuerberater in Bonn für Ärzte und Krankenhäuser weisen wir darauf hin, dass der Betrieb eines Krankenhauses oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. einer Kurklinik oder einer Vorsorge- und Rehabilitationsklinik) von der Umsatzsteuer befreit ist, sofern eine entsprechende sozialrechtliche Zulassung vorliegt.

Venture Capital Gesellschaften: Steuerliche Verlustvorträge nutzen

Um eine Geschäftsidee zu verwirklichen, raten Steuerberater Unterrnehmern häufig zur Form einer Kapitalgesellschaft. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, diese Gesellschaft mit der nötigen Liquidität auszustatten.

Steuerberater in Bonn für GmbH: Verdeckte Gewinnausschüttung für Geschäftsführer bei Pkw Eigennutzung

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) kann die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer betrieblich veranlasst sein, so dass sie als Arbeitslohn versteuert wird.

Gewerbesteuer-Abzugsverbot verfasungswidrig?

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde nicht nur der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % abgesenkt, auch auf dem Gebiet der Gewerbesteuer gab es wesentliche Änderungen: