Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Archiv

Steuerhinterziehung | Strafe

Bereits 2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine deutliche Verschärfung bei den Strafen für Steuerhinterziehung herbeigeführt. Aktuelle Urteile bestätigen dies nun und machen eine Beratung durch den erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater im Steuerstrafrecht unumgänglich.

Betriebsaufspaltung zwischen AG und Mehrheitsaktionär

Betriebsaufspaltungen dienen mittelständischen Unternehmen vielfach dazu, den operativen Teil eines Betriebs aus Haftungsgründen in einer Betriebsgesellschaft abzuwickeln. Sinnvoll kann dies aus Sicht des Steuerberaters auch bei einer Aktiengesellschaft sein.

Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte in Bonn

Grundsätzlich gilt das deutsche Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen. In der täglichen Arbeit des Steuerberaters weist jedoch jede Branche Besonderheiten auf. Unsere Spezialisierungen bedeuten für unsere Mandanten eine qualitativ hochwertige Beratung.

Einkommensteuer | Erbrecht: Verlustvorträge sind nicht vererbbar

Die Einkommensteuerpflicht endet mit dem Tod des Steuerpflichtigen. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch den Erblasser verbrauchte Verlustvorträge, können die Erben nicht weiter nutzen. Sofern sich beim Verstorbenen rote Zahlen nicht ausgewirkt haben, verpufft das Minus steuerlich endgültig.

Aktienverluste: Teilwertabschreibung in der Bilanz

Die negativen Folgen der Finanzkrise können Sie unter Umständen bilanziell nutzen: Ihr Steuerberater in Bonn zeigt Ihnen, wie Aktienverluste und Verluste aus Investmentfonds steuerlich wirksam werden.