Steuerberater Bonn
Kessenich / Poppelsdorf

Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 911 730

Archiv

Investitionsabzugsbetrag als Sonderbetriebsausgabe

Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können Kleine und mittlere Unternehmen die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Anschaffung vorverlegen.

Betriebsprüfung: Fehlende Mitwirkung führt zu Problemen

Als Steuerberater in Bonn für Ärzte und Zahnärzte greifen wir einen Beschluss des BFH vom 5.4.2011 auf. Es geht dabei um nicht im einzeln belegte Betriebsausgaben eines Augenarztes und den daraus erwachsenden Problemen bei einer Betriebsprüfung.

Berücksichtigung der Steuerberaterkosten in der Einkommensteuererklärung

Bis 2005 war es zulässig, dass die Kosten des Steuerberaters für die Erstellung der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnte. Die jetzige Rechtslage lässt nur einen Werbungskostenabzug zu.

Umsatzsteuer bei Ärzten: Vermehrung von Knorpelzellen als Heilbehandlung

Bei der Steuerberatung von Ärzten tritt das Problem der Umsatzsteuer vermehrt auf. Infolge dessen wird zunehmend auch der BFH mit dieser Thematik konfrontiert.

Schenkungsteuer: Wer darf gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Bei der Schenkung einer Immobilie kann auch der Schenker gegen den Feststellungsbescheid über den Grundstückswert Einspruch einlegen.