Der Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, der sich intensiv mit der Umwandlung von Unternehmen beschäftigt kennt das Problem: Kurz nachdem ein umfangreiches Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Umwandlungssteuergesetz veröffentlicht wurde, setzte die Beraterschaft alles daran, Regelungslücken aufzuspüren und zu nutzen. So wurde zum Beispiel eine Lücke aufgetan, aufgrund derer - allein durch die Rückwirkung von Umwandlungen - eine Verlustverrechnung erzielt werden konnte, die ansonsten nicht möglich war. Denn Unternehmensumwandlungen sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich bis zu acht Monate rückwirkend möglich.