Die ertragsteuerliche - das heißt körperschaft- und gewerbesteuerliche - Organschaft ist für den Steuerberater das effizienteste Mittel, um positive und negative Ergebnisse von Mutter- und Tochtergesellschaft miteinander zu verrechnen. Leider funktioniert dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage - mit Ausnahmen - nur innerhalb Deutschlands.